Rauchmelder müssen entsprechend den Angaben in der Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal im Jahr nach DIN 14676 überprüft werden. Dies übernehmen wir gerne im Rahmen des Rauchmelderservice für Sie.
Rauchmelderprüfung nach DIN 14676
Zu dieser Prüfung gehört eine Sichtkontrolle, bei der überprüft werden muss, ob die Rauchöffnungen frei von Verschmutzung sind und/oder mechanische Beschädigungen des Rauchmelders erkennbar sind. Außerdem muss der Rauchmelder einem Funktionstest unterzogen werden, bei dem der Alarm über die Prüftaste ausgelöst wird. Des Weiteren wird überprüft, ob sich der Rauchmelder noch immer an einem geeigneten Platz befindet oder sich die räumlichen Gegebenheiten soweit geändert haben, dass er an einer anderen Stelle an der Decke platziert werden muss. Diese Prüfung wird von uns dokumentiert, so dass Sie im Falle eines Brands nachweisen können, dass alle Vorschriften eingehalten worden sind. Wenn Sie Fragen zum Rauchmelderservice haben oder sich für unsere Rauchmelder interessieren, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.